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Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen
Berechnung des Wertansatzes in Handels- und Steuerbilanz
[i]Hänsch, Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen, BBK 24/2018 S. 1156 NWB AAAAH-03200 Schließt der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell, so hat er diesen Vorgang bilanziell abzubilden, sobald er sich in einem Erfüllungsrückstand befindet. Dieses geschieht in der Bilanz durch Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Die Rückstellung wird auf der Passivseite der Bilanz unter der Position „Sonstige Rückstellungen“ ausgewiesen. Die Arbeitshilfe soll bei der Berechnung des Bilanzansatzes helfen und setzt das Pauschalwertverfahren aus dem um.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
Berechnungsprogramm, Rückstellungsrechner für Altersteilzeitverpflichtungen, Arbeitshilfe NWB UAAAC-81464
I. Gleichverteilungs- vs. Blockmodell
Bei der Gewährung von Altersteilzeit sind zwei Modelle üblich: das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell.
[i]Keine Rückstellung beim Gleichverteilungsmodell Beim Gleichverteilungsmodell verringert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand. Dementsprechend zahlt ihm der Arbeitgeber einen verringerten Arbeitslohn. Der Arbeitgeber gerät bei diesem Modell nicht in Erfüllungsrückstand, da sich Leistung un...