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FG Nürnberg | Qualifizierung von Zahlungen einer US-amerikanischen Gesellschaft als Dividende oder Zins
Beteiligt sich eine deutsche Kapitalgesellschaft über sog. Vorzugsaktien an einer US-amerikanischen Schwestergesellschaft, sind die von dieser Gesellschaft geleisteten Zahlungen als steuerpflichtige Zinsen und nicht als steuerfreie Dividende zu qualifizieren, wenn deren Höhe unabhängig von der Gewinnsituation der Schwestergesellschaft ist und der deutschen Kapitalgesellschaft kein Anteil am Liquidationserlös zusteht.
[i]Einkünfte gelten als Zinseinkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStGIm Streit waren die Zahlungen einer US-amerikanischen Schwestergesellschaft an die Klägerin, eine inländische GmbH. Sie hatte im Streitjahr 2001 sog. Vorzugsaktien von ihrer Schwestergesellschaft erworben, die ihr einen Anspruch auf Zahlungen in variabler Höhe (orientiert an den um das 1,3fache erhöhten Zinssatz für langfristige US-Bundesanleihen) gewährten...