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Einkommensteuer | Doppelte Haushaltsführung – Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung
Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).
Bei Vorliegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung waren nach der BFH-Rechtsprechung zu der vor 2014 gültigen Gesetzeslage Unterkunftskosten am Beschäftigungsort notwendig i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG und als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar, wenn sie den „Durchschnittsmietzins“ einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten. Der BFH entschied im Urteilsfall zum Streitjahr 2012 und damit zu der vor 2014 gültigen Gesetzeslage. Mit Wirkung ab dem Veranla...