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Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für gemeinnützige Einrichtungen
Das BMF hat zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen (Abschnitt 12.9 Abs. 13 Sätze 3, 5 und 6 UStAE) Stellung genommen (-a/19/10001 :001 NWB UAAAH-16036).
Hintergrund: Abschnitt 12.9 Abs. 13 UStAE sieht für Inklusionsbetriebe nach § 215 Abs. 1 SGB IX bestimmte Kriterien vor, anhand derer zu prüfen ist, ob diese Einrichtungen in erster Linie der Erzielung von zusätzlichen Einnahmen dienen (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG).
Hierzu führt das BMF weiter aus: Der Kreis der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Beschäftigten eines Inklusionsbetriebs wird auf die psychisch kranken beschäftigten Menschen i. S. des § 215 Abs. 4 SGB IX (bis : § 132 Abs. 4 SGB IX) ausgedehnt.
Hinweis: Das BMF hat Abschnitt 12.9 Abs. 13 Satz 3 sowie die Sätze 5 und 6 UStAE entsprechend angepasst. Das...