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Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft
Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt (Bezug: § 176 Abs. 2 AO; § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 5, § 10a Satz 10 GewStG; § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG; § 1 Abs. 1 Satz 1, § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG).
Die Vorschrift des § 18 UmwStG betrifft nur den Vermögensübergang durch Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung sowie den Formwechsel von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person und ist auf eine Ausgliederung i. S. des § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG nicht anwendbar. Auch die allgemeinen Rechtsgrundsätze über den gewerbesteuerrechtlichen Verlustübergang bei Unternehmens- und Unternehmeridentität waren insoweit im Urteil...