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Corporate Governance: Kodexreform 2019
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Hierzu führt die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex weiter aus:
Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des ARUG II beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht.
So können möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollzogen werden. Der neue Kodex wird mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im Bundesanzeiger in Kraft treten und damit den bis dahin gültigen Kodex i. d. F. vom ablösen.
In dem neuen Kodex wurden u. a. Empfehlungen zur Vorstandsvergütung angepasst. Ein weiterer Schwerpunkt betraf die Konkretisierung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsich...