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Bilanzsteuerrecht | Zum Ausweis der Pensionsrückstellung im Jahr der Zusage unter Berücksichtigung neuer „Heubeck-Richttafeln“
Wird im Jahr der Erteilung einer Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet und erfolgt dies im Jahr der Veröffentlichung neuer „Heubeck-Richttafeln“, existiert laut dem nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten kein „Unterschiedsbetrag“ i. S. des § 6a Abs. 4 Satz 2 EStG, der auf drei Jahre verteilt werden müsste.
Die Urteilsgrundsätze betreffen alle Unternehmen, die erstmalig Pensionszusagen im Jahr des Übergangs auf neue Rechnungsgrundlagen (sog. Heubeck-Richttafeln) erteilen. Solche Übergänge, die es z. B. 1998, 2005 und 2018 gab, sind auch in Zukunft zu erwarten.
Die Klägerin, eine GmbH, hatte ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer am eine Pensionszusage erteilt. Der Ausweis zum erfolgte ohne einen Mehrbetrag aufgrund der Änderunge...