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WP Praxis 7/2019 S. 209

Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am die neue Fassung des Kodex beschlossen. Der neue Kodex wurde am auf der Internetseite der Regierungskommission veröffentlicht, um den Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Empfehlungen und Anregungen einzustellen. Er wird erst nach Inkrafttreten des ARUG II beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht, um so ggfs. noch möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollziehen zu können. Im Anschluss an die Veröffentlichung durch das Ministerium im Bundesanzeiger wird die neue Fassung in Kraft treten und damit den bis dahin gültigen Kodex in der Fassung vom ablösen, der solange weiterhin die Grundlage für die Entsprechenserklärung bildet.