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Die Qualität der Abschlussprüfung als Gegenstand der Aufsichtsratsüberwachung
Gesetzliche Pflicht und organisatorische Umsetzung in der Praxis
Das Thema Überwachung der Prüfungsqualität durch den Prüfungsausschuss gewinnt in der aktuellen Diskussion zur Unternehmensgovernance zunehmend an Bedeutung. Auch die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom greift das Thema der Überwachung der Prüfungsqualität auf und empfiehlt eine regelmäßige Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung durch den Aufsichtsrat. Bereits seit einigen Jahren haben weltweit auch Aufsichtsbehörden das Thema auf ihre Agenda genommen und wollen Prüfungsausschüsse zur regelmäßigen Verwendung von Qualitätsindikatoren animieren. Aufgrund der offenbar in der deutschen Praxis noch nicht abschließend geklärten Anforderungen an die Überwachungsaufgabe des Prüfungsausschusses nimmt der folgende Beitrag eine Bestandsaufnahme diesbezüglicher gesetzlicher Pflichten vor und stellt am Fall einer laufenden Mandatsbeziehung und eines Verfahrens zur Vorbereitung eines möglichen Abschlussprüferwechsels dar, wie und mit welcher Intensität der Prüfungsausschuss die Beurteilung der Prüfungsqualität von Abschlussprüfern angehen sollte.
Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, 2. A...