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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 24 | Umsatzsteuer: BFH zweifelt an der Steuerfreiheit einer Schwimmschule

Der BFH zweifelt angesichts der jüngsten Fahrschul-Entscheidung des EuGH daran, ob die Umsätze, die eine GbR mit der Veranstaltung von Schwimmkursen ausführt, nach Unionsrecht steuerfrei sind. Mit einem Vorabentscheidungsersuchen will der BFH daher klären lassen, ob der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts im Sinne des Unionsrechts auch die Erteilung von Schwimmunterricht umfasst.

So langsam kommen wir zum Ende dieser Ausgabe von „Steuern mobil”, dem Audio-Magazin des NWB-Verlags. Wie gewohnt informieren wir Sie nun noch über wichtige schwebende Prozesse. Als Erstes stehen drei Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer auf dem Themenplan. So zweifelt der V. Senat des BFH daran, dass die Umsätze, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Veranstaltung von Schwimmkursen erbringt, nach dem Unionsrecht steuerfrei sind.

Im Streitfall führte eine Schwimmschule in der Rechtsform einer GbR Kurse für Kinder durch. Sie behandelte die von den Eltern vergüteten Leistungen als steuerfrei. Das FG München teilte diese Einschätzung. Das deutsche Umsatzsteuergesetz sehe zwar keine Steuerbefreiung vor. Die Umsätze seien jedoch nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie von der Umsatzsteuer befreit. ...