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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 20 | Verfahrensrecht: Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgelds

Im Hinblick auf die Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO wegen Nichteinräumung eines Datenzugriffs kommt es nach einem erfreulichen Urteil des FG Münster ausschließlich auf die Verzögerungen beim betroffenen Steuerpflichtigen an, nicht aber auf generalpräventive Aspekte. Ist der Steuerpflichtige beratend tätig, muss daher eine potentielle Wiederholungsgefahr wegen der Betreuung steuerlicher Mandate unberücksichtigt bleiben.

Wir möchten Sie auch noch über eine Entscheidung zu einer verfahrensrechtlichen Frage informieren. Konkret: Zur Ausübung des Ermessens bei der Festsetzung eines Verzögerungsgelds. – Schildern Sie uns doch zum Einstieg den Sachverhalt, der für Steuerberater durchaus auch in eigener Sache interessant ist.

Gerne. – Das Finanzamt ordnete bei einem Rechtsanwalt, der auch steuerliche Mandate betreute, eine Außenprüfung an. Nachdem sich der Freiberufler erfolglos gegen die Prüfungsanordnung gewehrt hatte, versuchte der Prüfer mehrfach vergeblich, mit ihm Termine abzustimmen, um die Prüfung vorzunehmen. Gegen die Aufforderung zur Vorlage von Daten legte der Rechtsanwalt ebenfalls Einspruch ein und stellte einen Antrag auf Aussetzung der Vol...