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Aufteilung der Aufwendungen für Personalcomputer in einen beruflichen/privaten Nutzungsanteil
I. Sachverhalt und Problematik
An die stl. Berücksichtigung privat angeschaffter Computer wurden in der Vergangenheit von der Rspr. hohe Anforderungen gestellt. Die Aufwendungen können im Rahmen der ESt-Veranlagung als BA gem. § 4 Abs. 4 EStG oder WK gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG angesetzt werden. Da sich Computer einer hohen Beliebtheit sowie zunehmender Verbreitung erfreuen, entwickelte die FinVerw in der Vergangenheit Fragebögen und Formulare, um eine stl. Geltendmachung zu begrenzen. Soweit durch den Stpfl. eine private Mitbenutzung eingeräumt oder anhand der Ausstattung des Gerätes eine solche nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde der BA- bzw. WK-Abzug unter Verweis auf das grundsätzliche Abzugs- und Aufteilungsverbot für gemischte Aufwendungen gem. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG verweigert.
Mit drei im Tenor gleich lautenden Urteilen aus 2001 hat nunmehr das FG Rheinland-Pfalz eine bemerkenswerte Kehrtwende in der einkommensteuerlichen Behandlung einer beruflichen Nutzung eines Computers eingeleitet.
II.
Mit rkr. Urt. v. - 2 K 1564/00 (NWB EN-Nr. 909/2001) hatte das FG Rheinland-Pfalz über den Streitfall eines im Landesprüfdienst beschäftigten Arbeitnehmers zu entsche...