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Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer- Ehegatten für das Jahr 1999
Hinweise zur Wahl der günstigsten Steuerklassen für das Kalenderjahr 1999
I. Hinweise zur Anwendung der Kombinationstabellen
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können bekanntlich für den LSt-Abzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Wegen der Änderung der LSt-Tabellen für 1999 ist eine Überprüfung der Steuerklassenwahl ratsam.
Um den AN-Ehegatten die Steuerklassenwahl zu erleichtern, hat die FinVerw die in II. abgedruckten Tabellen ausgearbeitet. Soweit beim LSt-Abzug Freibeträge zu berücksichtigen sind, sind diese vor Anwendung der jeweils in Betracht kommenden Tabelle vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abzuziehen.
Die Tabellen erleichtern lediglich die Wahl der für den LSt-Abzug günstigsten Steuerklassenkombination. Die im Laufe des Jahres einbehaltene LSt besagt noch nichts über die Höhe der Jahressteuerschuld. In welcher Höhe sich nach Ablauf des Jahres Erstattungen oder Nachzahlungen ergeben, läßt sich nicht ...