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NWB Nr. 25 vom Seite 1985 Fach 6 Seite 3929

Die freiwillige Unfallversicherung der Arbeitnehmer

von Dipl.-Finanzwirt Bernd Klinkmann, Herne

Der folgende Beitrag beantwortet die Frage, wie Beiträge zu und Leistungen aus Unfallversicherungen steuerlich zu behandeln sind. Die Darstellung stützt sich im wesentlichen auf das (BStBl I S. 278; ). Die Finanzverwaltung hat mit diesem Erlaß zur steuerlichen Behandlung der Unfallversicherungen der Arbeitnehmer grundsätzlich Stellung genommen. Soweit es um die Aufteilbarkeit des einheitlichen Versicherungsbeitrags geht, dürften die nachfolgend dargestellten Regelungen sinngemäß auch auf Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte anzuwenden sein, da es insoweit nicht um Besonderheiten einer Einkunftsart, sondern um die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG geht.

Der Erlaß der Finanzverwaltung gilt nur für den Bereich der freiwilligen Unfallversicherungen der Arbeitnehmer, nicht für die gesetzliche Unfallversicherung. Für letztere gilt, daß sowohl die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge, als auch die dem Arbeitnehmer zufließenden Leistungen steuerfrei sind (§ 3 Nr. 1 und 62 EStG).

Zunächst ist bei der freiwilligen Unfallversicherung der Arbeitnehmer die Behandlung der Beiträge zu klären, da dies Voraussetzung für die Einordnung der Versicherungsl...