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NWB Nr. 31 vom Seite 2523 Fach 6 Seite 3811

Fahrten zu auswärtigen Montagebaustellen bei Einsatzwechseltätigkeit

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von Steuerberater Rechtsbeistand Werner Höhndorf, Oldenburg

I. Tätigkeit auf verschiedenen Baustellen

Der Stpfl. war im Kalenderjahr 1987 auf verschiedenen Baustellen (Stuttgart, München, Nürnberg etc.) tätig. Er übernachtete in Hotels und Pensionen. Die wöchentlichen Heimfahrten legte er mit seinem eigenen Pkw zurück. Der Stpfl. machte in der Einkommensteuererklärung 19 397 DM Fahrtkosten geltend. Bezüglich der Heimfahrten erkannte das FA nur die erstmalige Hinfahrt zu einer Baustelle sowie die letzte Rückfahrt von der Baustelle als Dienstreise an. Wegen der übrigen Fahrten zur Wohnung stellte es sich auf den Standpunkt, daß es sich um Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gehandelt habe. Insgesamt erkannte es insoweit nur Werbungskosten in Höhe von 5 550 DM an.

II. Abzug der tatsächlichen Kosten

Ausgangspunkt der Entscheidung war nach Ansicht des Niedersächsischen FG (Urt. v. , DStR 1990 S. 142) die Prüfung der Frage, ob die Tätigkeit des Klägers und die Zwischenheimfahrten mehr dem gesetzlich fixierten Leitbild einer Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ähneln oder aber mehr der Dienstreise. Das Element der Stetigkeit fehlt bei der Tätigkeit des Klägers. Se...