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Tabelle der Lohnsteuerbelastung 1994 für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
I. Auswahl der Steuerklassen
Aus Platzgründen kann die Berechnung der steuerlichen Belastung nicht für alle Steuerklassen erfolgen. Ausgewählt wurden die Steuerklassen I/0, III/0, III/2 und IV/0.
II. Anwendung der Lohnsteuertabellen
Für Jahresarbeitslöhne bis 120 000 DM kann die LSt grds. unmittelbar aus der Tabelle der LSt-Belastung abgelesen werden. Bei den mit * versehenen Beträgen handelt es sich um die LSt-Beträge nach der Zusatztabelle zu der allgemeinen Jahreslohnsteuertabelle. So hat z. B. ein verheirateter AN ohne Kinder mit einem Jahresarbeitslohn von 35 000 DM in Steuerklasse III/0 im Jahre 1994 nach der Jahres-LSt-Zusatztabelle beim laufenden LSt-Abzug 2 688 DM an LSt zu zahlen (anstatt 2 972 DM nach der allgemeinen Jahres-LSt-Tabelle). Grund für die Aufstellung der LSt-Zusatztabelle ist der nach dem ab 1993 sicherzustellen ist, daß bei der Lohn- und Einkommensbesteuerung dem Stpfl. die Erwerbsbezüge steuerfrei zu belassen sind, die er zur Deckung eines existenznotwendigen Bedarfs benötigt. Ausführlich hierzu Klöckner, NWB F. 6 S. 3493 ff.
III. Berechnung der Lohnsteuer bei Jahresarbeitslöhnen über 120 000 DM
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