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NWB Nr. 18 vom Seite 1379 Fach 6 Seite 3393

Tabelle der Lohnsteuerbelastung 1992 für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer

von Bernd Malten, Bonn

I. Auswahl der Steuerklassen

Aus Platzgründen kann die Berechnung der steuerlichen Belastung nicht für alle Steuerklassen erfolgen. Ausgewählt wurden die Steuerklassen I/0, III/0 und III/2. Da die Steuerbeträge in den Steuerklassen I und IV ohne Kinderfreibeträge gleich hoch sind, ist somit auch die Steuerklasse IV/0 berücksichtigt, die von beiderseits berufstätigen Ehegatten gewählt werden kann. Auf die Steuerklassen V und VI konnte verzichtet werden, da die sich hier ergebenden Belastungen im LStJA bzw. bei der Veranlagung zur ESt korrigiert werden.

II. Berechnung der Lohnsteuer

Für Jahresarbeitslöhne bis 120 000 DM kann die LSt unmittelbar aus der LSt-Tabelle abgelesen werden. Bei Jahresarbeitslöhnen über 120 000 DM ist bei der Berechnung der LSt in den ausgewählten Steuerklassen folgendes zu beachten:

1. Vom Jahresarbeitslohn sind abzuziehen

a) ein etwa zu berücksichtigender Jahresfreibetrag


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   b) der Arbeitnehmer-Pauschbetrag                     2 000 DM
   c) der Sonderausgaben-Pauschbetrag
      - in der Steuerklasse I/0 von                       108 DM
      - in den Steuerklassen III/0 und III/2 von          216 DM
   d) die ...