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Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Nach § 19a EStG ist der geldwerte Vorteil, den der AN bei unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den ArbG erhält, unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Höchstbetrag von 500 DM jährlich steuerfrei.
Diese Steuerbegünstigung stellt die eine Seite der staatlichen Förderung der Vermögensbildung in AN-Hand dar. Bei der anderen Seite handelt es sich um die Gewährung steuer- und sozialabgabenfreier AN-Sparzulagen für vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. VermBG (vgl. NWB F. 6 S. 2917 ff.). Dabei kommt der Steuerbegünstigung nach § 19a EStG besondere Bedeutung zu, weil sie nicht an Einkommensgrenzen gebunden ist und auch die im 5. VermBG geforderte Wahlfreiheit nicht vorliegen muß (vgl. NWB F. 6 S. 2931).
Die stl. Förderung des Erwerbs von Vermögensbeteiligungen ist durch das Zweite Vermögensbeteiligungsgesetz v. (BGBl I S. 2595, BStBl 1987 I S. 231) weiter ausgebaut und der geförderte Erwerb erleichtert worden. Die z. Z. geltenden Regelungen werden nachfolgend dargestellt.
I. Begünstigter Personenkreis
Die Steuerbegünstigung ist auf unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige AN beschränkt, die in einem gegenwärtigen Dienst...