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Gewerbeverlust bei Gesellschafterwechsel
- (BStBl II S. 364) -
I. Leitsatz des
Bei Personengesellschaften erfordert die Verlustverrechnung, die im Anrechnungsjahr einen positiven und im Verlustentstehungsjahr einen negativen Gewerbeertrag der Gesellschaft voraussetzt (vgl. , BFHE 159, 528, BStBl 1990 II S. 436), eine auf die einzelnen Mitunternehmer bezogene Berechnung. Maßgeblich ist der jeweilige Gewinnverteilungsschlüssel; Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben sind zu berücksichtigen.
II. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine Partenreederei in Liquidation. Sie betrieb die Seeschifffahrt.
Bis zum waren an ihr D mit 20 Parten, die W-AG mit 50 Parten, die G-AG mit 20 Parten sowie die F-AG mit 10 Parten beteiligt. Zum 1. 7. 1982 übertrug D seine 20 Parten auf die Kommanditgesellschaft A (GmbH & Co. KG).
Mit Bescheid vom veranlagte das FA die Klägerin zur Gewerbesteuer 1981 und 1982. Dabei kürzte das FA die von 1978 bis 1980 bei der Klägerin entstandenen Gewerbeverluste nach § 10 GewStG in der für die Streitjahre maßgeblichen Fassung in Höhe von insgesamt 1 383 565 DM nicht in vollem Umfang von den positiven Gewerbeerträgen 1981 und 1982 in Höhe von insgesam...