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NWB Nr. 15 vom Seite 1193 Fach 5 Seite 1207

Gewerbesteuererklärung 1993

von Ministerialdirigent a. D. Dr. Kratzer, Bad Heilbrunn/Eckernförde

Das GewStG gilt ab auch im Beitrittsgebiet. Allerdings sind gem. § 37 GewStG die Vorschriften über die Gewerbekapitalsteuer für die Erhebungszeiträume (EZ) 1991 bis 1995 im Beitrittsgebiet nicht anzuwenden. Gewerbekapitalsteuer wird dort erst ab erhoben.

Die Darstellung der GewSt-Erklärung für den EZ 1992 in NWB F. 5 S. 1199 befaßte sich vor allem mit den materiell-rechtlichen Änderungen des GewSt-Rechts. Die dortigen Ausführungen gelten grds. auch für den EZ 1993. Wegen der Änderungen aufgrund des StÄndG 1992 für die GewSt vgl. NWB F. 5 S. 1177. Die wesentlichen Änderungen der GewStR sind in NWB F. 5 S. 1149 dargestellt, die auch für den EZ 1993 zu beachten sind.

Zur Erleichterung der praktischen Arbeit bei der Erstellung der GewSt-Erklärung 1993 knüpft die nachfolgende Darstellung an das amtliche Erklärungsformular 1993 (GewSt 1 A) und die dortige Zeilengestaltung an. Wie schon in den vergangenen Jahren ist auch die GewSt-Erklärung 1993 für das maschinelle Verfahren ausgelegt, so daß eine Summenermittlung nicht mehr erforderlich ist. Zur Ermittlung der Zahllast und zur späteren Kontrolle des maschinellen Ergebnisses ist jedoch eine Selbstberechnung des einheitlic...