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NWB Nr. 17 vom Seite 1291 Fach 5 Seite 1181

Gewerbesteuererklärung 1991

von Ministerialdirigent Dr. Walter Kratzer, München/Bad Heilbrunn

Das GewStG gilt ab auch im Beitrittsgebiet. Allerdings sind durch das StÄndG 1991 für Gewerbebetriebe im Beitrittsgebiet die Steuermeßzahlen für den Gewerbeertrag im Anschluß an den Freibetrag von 36 000 DM (bei natürlichen Personen und PersGes) gestaffelt und die Gewerbekapitalsteuer für die Jahre 1991 und 1992 ausgesetzt worden (vgl. im einzelnen NWB F. 5 S. 1173).

Die Darstellung der GewSt-Erklärung für den Erhebungszeitraum 1990 in NWB F. 5 S. 1165 befaßte sich vor allem mit den materiell-rechtl. Änderungen des GewSt-Rechts. Diese Ausführungen gelten auch für die GewSt-Erklärung 1991. Die wesentlichen Änderungen der GewStR sind in NWB F. 5 S. 1149 dargestellt, die auch für den Erhebungszeitraum 1991 zu beachten sind. Wegen der Änderungen aufgrund des StÄndG 1992 s. NWB F. 5 S. 1177.

Zur Erleichterung der praktischen Arbeit bei der Erstellung der GewSt-Erklärung 1991 knüpft die nachfolgende Darstellung an das amtliche Erklärungsformular 1991 (GewSt 1 A) und die dortige Zeilengestaltung an. Wie schon in den vergangenen Jahren ist auch die GewSt-Erklärung 1991 für das maschinelle Verfahren ausgelegt, so daß eine Summenermittlung nicht mehr erforderlich ist...