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Maßgeblichkeit der Handels- und Steuerbilanz für die Gewerbeertragsteuer
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Verhältnis der Gewinnermittlung nach EStG und KStG zum Gewerbeertrag
Gemäß § 7 GewStG ist Gewerbeertrag der nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist im Rahmen der GewSt- Meßbetragsfestsetzung zwar nach den materiell-rechtlichen Vorschriften des EStG, aber verfahrensrechtlich selbständig zu ermitteln. Die Eigenständigkeit der Gewinnermittlung für Zwecke des Gewerbeertrags ist im Objektsteuercharakter der GewSt begründet. Er gebietet, gewerbliche Gewinne des EStG oder KStG aus der Bemessungsgrundlage gewerblicher Gewinne i. S. des § 7 GewStG auszunehmen, die mit der Ertragskraft eines werbenden Unternehmens nichts zu tun haben. So unterliegen beispielsweise Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften nicht der Gewerbesteuer.
Das FA oder der Stpfl. sind daher für die GewSt nicht an den Betrag gebunden, der im Rahmen der ESt-Veranlagung oder einer gesonderten Gewinnfeststellung als Gewinn aus Gewerbebetrieb angesetzt worden is...