Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 26 vom Seite 2005 Fach 4 Seite 4731

Anwendung des § 8b KStG 2002 und Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

von Steuerberater Professor Dr. Günther Strunk, Hamburg/Ilmenau und Professor Dr. Bert Kaminski, Greifswald

Anm. zum (BStBl 2003 I S. 292)

I. Allgemeines

Sämtliche Gewinne, die eine Kapitalgesellschaft erzielt, unterliegen als gewerbliche Einkünfte grundsätzlich gemäß § 15 Abs. 1 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG dem regulären Körperschaftsteuersatz sowie der vom Standort abhängigen Gewerbesteuer. Ausnahmen hiervon gelten lediglich für Einkünfte, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens von der deutschen Besteuerung freigestellt sind, sowie für Gewinnausschüttungen anderer Körperschaften i. S. des § 1 Abs. 1 KStG und Gewinne aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Körperschaft. Die Steuerfreiheit von erhaltenen Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen aus Kapitalgesellschaftsanteilen hat zu einer Vielzahl von Zweifelsfragen geführt. Diese Regelungen waren bisher - nicht zuletzt auch infolge des Fehlens einer bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung - für die Steuerpflichtigen nur schwer zu handhaben. Mit Schreiben vom - S 2750a (BStBl 2003 I S. 292) hat das BMF nunmehr zur Anwendung des § 8b KStG und zu den sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Gewerbesteuer Stellung genommen. Im Folgenden wird dieses BMF-Schreiben einer Analyse unterzogen, wobei auf unverändert offene Fragen ebenso eingegangen wird wie auf die zum Tei...