VwVfG § 85

Teil VII: Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse

Abschnitt 1: Ehrenamtliche Tätigkeit

§ 85 Entschädigung

Der ehrenamtlich Tätige hat Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen und seines Verdienstausfalls.

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OAAAA-73988