Anlage (zu § 8 Absatz 4 Satz 1)
Muster für die Widerrufsbelehrung [1] [2]
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Widerrufsbelehrung | ||
Abschnitt 1 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise | ||
Widerrufsrecht | ||
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von [14]
[1] Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
Fax, E-Mail) widerrufen. | ||
Die
Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen [2] | ||
• | der
Versicherungsschein, [3] | |
• | die
Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, | |
• |
diese Belehrung, | |
• | das
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, [4] | |
• | und
die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen | |
jeweils in Textform zugegangen sind.
[5] | ||
Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
Widerruf ist zu richten an: [6] | ||
Widerrufsfolgen | ||
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der
Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden
Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der
Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der
Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um [einen Betrag
in Höhe von…] [7]. [8] Der
Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach
Zugang des Widerrufs, zu erstatten. | ||
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene
Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben
sind. [9] | ||
Besondere Hinweise | ||
Ihr
Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie
Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. | ||
Abschnitt 2 Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen | ||
Hinsichtlich der in
Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die
Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: | ||
Unterabschnitt 1
[10] Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen | ||
Der Versicherer hat
Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: | ||
1. | die Identität des
Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen
werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger
eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; | |
2. | die
Identität einer Vertreterin oder eines Vertreters des Versicherers in dem
Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn es
eine solche Vertreterin oder einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität
einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Versicherer, wenn Sie mit
dieser geschäftlich zu tun haben, und die Eigenschaft, in der diese Person
gegenüber Ihnen tätig wird; | |
3. | a) | die ladungsfähige
Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die
Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei
juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
gestalteten Form; |
b) | jede andere
Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen einer Vertreterin oder einem
Vertreter des Versicherers oder einer anderen gewerblich tätigen Person gemäß
Nummer 2 und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
gestalteten Form; | |
4. | die
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; | |
5. | Angaben
über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen;
Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben; | |
6. | die wesentlichen
Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und
Fälligkeit der Leistung des Versicherers; | |
7. | den Gesamtpreis der
Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile,
wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis
mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein
genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; | |
8. | a) |
gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des
insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, Gebühren oder
Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung
gestellt werden; |
b) | alle
Kosten, die Ihnen für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen,
wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden; | |
9. | Einzelheiten
hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der
Prämien; | |
10. | die
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen,
beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere
hinsichtlich des Preises; | |
11. | den
Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die
wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit
speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem
Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat, und dass
in der Vergangenheit erwirtschaftete Beträge kein Indikator für künftige
Erträge sind; die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu
bezeichnen; | |
12. | Angaben darüber, wie
der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und
des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der
Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; | |
13. | das Bestehen oder
Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der
Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der
Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich
Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu
zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; | |
14. | a) | Angaben zur Laufzeit
des Vertrages; |
b) | Angaben zur
Mindestlaufzeit des Vertrages; | |
15. | Angaben zur Beendigung
des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen
Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; | |
16. | die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von
Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde
legt; | |
17. | das auf den Vertrag
anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag
anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; | |
18. | die Sprachen, in denen
die Vertragsbedingungen und die in diesem Unterabschnitt genannten
Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der
Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der
Laufzeit dieses Vertrages zu führen; | |
19. | einen möglichen Zugang
für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und
gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich
darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten,
hiervon unberührt bleibt; | |
20. | Name und Anschrift der
zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser
Aufsichtsbehörde. | |
Unterabschnitt 2
[11] Zusätzliche Informationspflichten bei dieser Berufsunfähigkeitsversicherung | ||
Bei dieser
Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Versicherer Ihnen zusätzlich zu den oben
genannten Informationen die folgenden Informationen zur Verfügung zu
stellen: | ||
1. | Angaben in Euro zur
Höhe der in die Prämie einkalkulierten Kosten; dabei sind die einkalkulierten
Abschlusskosten als einheitlicher Gesamtbetrag und die übrigen einkalkulierten
Kosten als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit
auszuweisen; bei den übrigen einkalkulierten Kosten sind die einkalkulierten
Verwaltungskosten zusätzlich gesondert als Anteil der Jahresprämie unter Angabe
der jeweiligen Laufzeit auszuweisen; | |
2. | Angaben in Euro zu
möglichen sonstigen Kosten, insbesondere zu Kosten, die einmalig oder aus
besonderem Anlass entstehen können; | |
3. | Angaben über die für
die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden
Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe; | |
4. | Angabe in Euro der in
Betracht kommenden Rückkaufswerte; | |
5. | Angaben in Euro über
den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in eine prämienfreie oder
eine prämienreduzierte Versicherung und über die Leistungen aus einer
prämienfreien oder prämienreduzierten Versicherung; | |
6. | das Ausmaß, in dem die
Leistungen nach den Nummern 4 und 5 garantiert sind; die Angabe hat in Euro zu
erfolgen; | |
7. | Angaben
über die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die Art der darin
enthaltenen Vermögenswerte; | |
8. | allgemeine Angaben
über die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung; | |
9. | die
Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten (Effektivkosten)
bis zum Beginn der Auszahlungsphase; | |
10. | den Hinweis, dass der
in den Versicherungsbedingungen verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit nicht
mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im
sozialrechtlichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne der
Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung übereinstimmt. | |
Unterabschnitt 3
[12] Zusätzliche Informationspflichten bei dieser Krankenversicherung | ||
Bei dieser
Krankenversicherung hat der Versicherer Ihnen zusätzlich zu den oben genannten
Informationen die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen: | ||
1. | Angaben in Euro zur
Höhe der in die Prämie einkalkulierten Kosten; dabei sind die einkalkulierten
Abschlusskosten als einheitlicher Gesamtbetrag und die übrigen einkalkulierten
Kosten als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit
auszuweisen; bei den übrigen einkalkulierten Kosten sind die einkalkulierten
Verwaltungskosten zusätzlich gesondert als Anteil der Jahresprämie unter Angabe
der jeweiligen Laufzeit auszuweisen; | |
2. | Angaben in Euro zu
möglichen sonstigen Kosten, insbesondere zu Kosten, die einmalig oder aus
besonderem Anlass entstehen können; | |
3. | Angaben über die
Auswirkungen steigender Krankheitskosten auf die zukünftige
Beitragsentwicklung; | |
4. | Hinweise auf die
Möglichkeiten zur Beitragsbegrenzung im Alter, insbesondere auf die
Möglichkeiten eines Wechsels in den Basistarif oder in andere Tarife gemäß
§ 204 des
Versicherungsvertragsgesetzes und der Vereinbarung von
Leistungsausschlüssen sowie auf die Möglichkeit einer Prämienminderung gemäß
§ 152 Absatz 3 und 4 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes; | |
5. | einen Hinweis, dass
ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung in
fortgeschrittenem Alter in der Regel ausgeschlossen ist; | |
6. | einen Hinweis, dass
ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung in fortgeschrittenem
Alter mit höheren Beiträgen verbunden sein kann und gegebenenfalls auf einen
Wechsel in den Basistarif beschränkt ist; | |
7. | eine Übersicht in Euro
über die Beitragsentwicklung im Zeitraum der dem Angebot vorangehenden zehn
Jahre; anzugeben ist, welcher monatlichen Beitrag in den dem Angebot
vorangehenden zehn Jahren jeweils zu entrichten gewesen wäre, wenn der
Versicherungsvertrag zum damaligen Zeitpunkt von einer Person gleichen
Geschlechts wie Sie mit Eintrittsalter von 35 Jahren abgeschlossen worden wäre;
besteht der angebotene Tarif noch nicht seit zehn Jahren, so ist auf den
Zeitpunkt der Einführung des Tarifs abzustellen, und es ist darauf hinzuweisen,
dass die Aussagekraft der Übersicht wegen der kurzen Zeit, die seit der
Einführung des Tarifs vergangen ist, begrenzt ist; ergänzend ist die
Entwicklung eines vergleichbaren Tarifs, der bereits seit zehn Jahren besteht,
darzustellen. | |
(Ort), (Datum), (Unterschrift des
Versicherungsnehmers) [13] [14] |
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Gestaltungshinweise: | |
[1] | Für die
Lebensversicherung lautet der Klammerzusatz: „30“. |
[2] | Bei
Versicherungsprodukten, für die nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 ein
Basisinformationsblatt zu erstellen ist, sind hier die Wörter
„das Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt
worden ist und“ einzusetzen. Bei
Versicherungsprodukten, bei denen nach der Verordnung (EU) 2019/1238 ein
PEPP-Basisinformationsblatt zu erstellen ist, sind hier die Wörter
„das PEPP-Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt
worden ist und“ einzusetzen. |
[3] | Der Punkt
„der Versicherungsschein,“
entfällt bei Belehrung der versicherten Person eines Vertrages gemäß
§ 7d des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). |
[4] | Der Punkt
„das Informationsblatt zu
Versicherungsprodukten“ ist nur aufzunehmen, wenn ein
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten nach
§ 4 der
VVG-Informationspflichtenverordnung zur Verfügung zu
stellen ist. Bei Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen, für die ein
individuelles Produktinformationsblatt nach
§ 7 Absatz 1 des
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zu
erstellen ist, sind die Wörter „das Informationsblatt
zu Versicherungsprodukten“ durch die Wörter
„das Produktinformationsblatt“
zu ersetzen. |
[5] | Bei
Restschuldversicherungen, die als Nebenprodukt oder als Teil eines Pakets oder
derselben Vereinbarung angeboten werden (§ 7a Absatz 5 VVG), sowie
bei Belehrung der versicherten Person eines Vertrages gemäß
§ 7d VVG ist
folgender Satz einzufügen: „Die Widerrufsfrist beginnt zudem nicht, bevor Ihnen mindestens eine Woche nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Belehrung über das Widerrufsrecht und das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten erneut in Textform zugegangen sind.“ |
[6] | Hier sind einzusetzen:
Name/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich
können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn die
Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer eine Bestätigung ihrer oder
seiner Widerrufserklärung an den Versicherer erhält, auch eine
Internetadresse. |
[7] | Der Betrag kann auch
in anderen Unterlagen, zum Beispiel im Antrag, ausgewiesen sein; dann lautet
der Klammerzusatz je nach Ausgestaltung: „den im Antrag/im … auf
Seite …/unter Nummer … ausgewiesenen Betrag“. |
[8] | Bei der
Lebensversicherung ist gegebenenfalls folgender Satz
einzufügen: „Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile hat der Versicherer Ihnen auszuzahlen.“ |
[9] | Wird der
Versicherungsvertrag mit einem zusammenhängenden Vertrag abgeschlossen, sind am
Ende des Absatzes zu „Widerrufsfolgen“ folgende Sätze
anzufügen: „Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.“ |
[10] | Die unter Abschnitt 2
Unterabschnitt 1 Nummer 2, 3 Buchstabe b, Nummer 5, 8 Buchstabe a und b,
Nummer 10, 11 und 14 Buchstabe b aufgelisteten und kursiv gedruckten
Informationen sind nur dann in die Widerrufsbelehrung aufzunehmen, wenn sie für
den vorliegenden Vertrag einschlägig sind. Bei Aufnahme ist der Kursivdruck zu
entfernen. Eine Information ist auch dann vollständig aufzunehmen, wenn sie nur
teilweise einschlägig ist, wenn beispielsweise bei Nummer 8 Buchstabe a nur
zusätzlich Kosten, nicht aber weitere Steuern, die nicht über den Versicherer
abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden, anfallen. Werden
Informationen gemäß der vorstehenden Vorgabe nicht aufgenommen, so ist die
fortlaufende Nummerierung entsprechend anzupassen (wird beispielsweise Nummer 8
nicht übernommen, wird Nummer 9 zu Nummer 8 etc.). Die in den Nummern 3, 8 und
14 vorgesehenen Buchstaben a und b sind jeweils nur zu verwenden, wenn dort
sowohl die Informationen unter Buchstabe a als auch diejenigen unter
Buchstabe b aufgenommen werden. Die kursiv gedruckten Wörter
„, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen
einschließlich etwaiger Vertragsstrafen“ in Nummer 15 und
„, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare
Recht oder über das zuständige Gericht“ in Nummer 17 sind
jeweils nur aufzunehmen, wenn sie für den vorliegenden Vertrag einschlägig
sind. Bei Aufnahme entfällt der Kursivdruck. Folgen keine weiteren
Unterabschnitte, so ist die Überschrift „Unterabschnitt 1“ zu
entfernen und das Wort „Unterabschnitt” in Nummer 18 durch das
Wort „Abschnitt“ zu ersetzen. |
[11] | Dieser Unterabschnitt
ist nur einzufügen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, der
Lebensversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Bei der
Lebensversicherung gilt dies mit der Maßgabe, dass das Wort
„Berufsunfähigkeitsversicherung” jeweils durch das Wort
„Lebensversicherung“ zu ersetzen ist und die Information unter
Nummer 10 entfällt. Bei der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr gilt dies
mit der Maßgabe, dass das Wort „Berufsunfähigkeitsversicherung“
jeweils durch die Wörter „Unfallversicherung mit
Prämienrückgewähr“ zu ersetzen ist und nur die Informationen in den
Nummern 3 bis 8 aufzunehmen sind. Die Information unter Nummer 7 ist nur einzufügen bei der fondsgebundenen Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder der fondsgebundenen Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Die Information unter Nummer 9 ist nur einzufügen bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen, die Versicherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist. Bei Übernahme der Informationen unter Nummer 7 oder Nummer 9 entfällt der Kursivdruck. Werden Informationen gemäß den vorstehenden Vorgaben nicht aufgenommen, ist die fortlaufende Nummerierung entsprechend anzupassen (wird beispielsweise Nummer 7 nicht übernommen, wird Nummer 8 zu Nummer 7 etc.). Die letzte in die Widerrufsbelehrung aufgenommene Information in diesem Unterabschnitt soll mit dem Satzzeichen „.“ abschließen. |
[12] | Dieser Unterabschnitt
ist nur einzufügen bei der substitutiven Krankenversicherung. Handelt es sich
um den zweiten Unterabschnitt, so ist die Überschrift
„Unterabschnitt 3“ durch die
Überschrift „Unterabschnitt 2“
zu ersetzen. |
[13] | Bei Belehrung der
versicherten Person eines Vertrages nach
§ 7d VVG
lautet der Klammerzusatz „der versicherten Person“. |
[14] | Ort, Datum und
Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind die Angaben entweder
durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung“ oder durch die
Wörter „Ihr(e) [einsetzen: Firma des Versicherers]“ zu
ersetzen. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAC-65339
1Anm. d. Red.: Anlage i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1666) mit Wirkung v. .
2Anm. d. Red.: Gemäß Art. 32 Nr. 4 i. V. mit Art. 35 Abs. 3 Gesetz v. wird die Anlage mit Wirkung v. wie folgt geändert: a) Im Gestaltungshinweis [33] wird die Angabe „§ 7d“ durch die Wörter „§ 7a Absatz 5 Satz 3 und 4“ ersetzt. b) Der Gestaltungshinweis [55] wird aufgehoben. c) Im Gestaltungshinweis [13] wird die Angabe „§ 7d“ durch die Wörter „§ 7a Absatz 5 Satz 3 und 4“ ersetzt.