Suchen
InsO § 291

Neunter Teil: Restschuldbefreiung [1]

§ 291 (weggefallen) [2]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KIEHL EAAAA-73948

1Anm. d. Red.: Bisheriger Achter Teil zu neuem Neunten Teil geworden gem. Gesetz v. (BGBl I S. 886) mit Wirkung v. .

2Anm. d. Red.: § 291 weggefallen gem. Gesetz v. (BGBl I S. 2379) mit Wirkung v. .

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden