BGB § 2018
Buch 5: Erbrecht
Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben
Titel 3: Erbschaftsanspruch
§ 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers
Der Erbe kann von jedem, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.
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