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NWB Nr. 47 vom Seite 4339 Fach 3c Seite 5493

ABC: U 1 . Umweltschutz

1. Allgemeines. Der Begriff Umweltschutz ist außerordentlich facettenreich. Er umfaßt im weiteren Sinne alle Maßnahmen, die dem Erhalt bzw. der Wiedergewinnung der natürlichen Ressourcen dienen. Sachlich kann der Umweltschutz in verschiedene Bereiche eingeteilt werden, etwa in die Sachgebiete Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Boden, Luft, Lärm und Erschütterungen sowie in einen Restbereich, zu dem u. a. die Untersuchung und Beurteilung auf ökologische Umweltverträglichkeit gehören. Finanz- und steuerpolitisch werden Umweltschutzmaßnahmen durch Investitionshilfeprogramme, zeitweise durch InvZ oder durch Abschreibungsvergünstigungen gefördert (vgl. Hoffmann, NWB F. 25, 2041 ff.). Mittelbare Vorteile werden erhofft durch gesetzgeberische Maßnahmen wie das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform v. (BGBl I 1999 378) bzw. dessen geplante Fortsetzung zum (vgl. BT-Drucks. 14/1524).

2. Erhöhte Absetzungen für dem Umweltschutz dienende WG. Im Mittelpunkt der stl. Betrachtung stand in der Vergangenheit die Möglichkeit erhöhter Absetzungen nach § 7d EStG für WG, die dem Umweltschutz dienen. Der durch Gesetz v. (BGBl 1975 I 525) in das EStG eingefügte § 7d EStG ersetzte die bis ...BStBl 1980 I 581