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NWB Nr. 43 vom Seite 4010 Fach 3c Seite 5491

ABC: T 4 . Teilzahlungsgeschäfte

Bei Teilzahlungskrediten (Anschaffungsdarlehen) der Geld- und Kreditinstitute werden Kreditgebühren, die die Gegenleistung für die Überlassung des Kapitals darstellen, i. d. R. dem Kreditbetrag hinzugerechnet. Die Höhe der Kreditgebühren ist je nach der Lage auf dem Kreditmarkt und bei einzelnen Kreditinstituten sehr unterschiedlich (z. Z. etwa 0,3 v. H. bis 0,4 v. H. des gesamten Kreditbetrages). Daneben werden von einigen Kreditinstituten einmalige Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2 v. H., teilweise sogar von 3 v. H. des Ratenkredits erhoben. Vereinzelt sind Kreditinstitute dazu übergegangen, Sollstellungszinsen zu berechnen, d. h. es wird nur noch das jeweils monatlich verbleibende Restkapital verzinst. Die effektiven Jahreszinsen im Konsumentenkreditgeschäft bewegen sich derzeit je nach Kredithöhe und Laufzeit zwischen etwa 7 und 10 v. H.; die Konditionen bei Investitionskrediten sind, je nach Besicherung, geringfügig günstiger. S. 4011

Den Gesamtbetrag (Kreditbetrag und Kreditgebühren) hat der Kreditnehmer in monatlichen gleichbleibenden Raten zu tilgen. Der Kreditgeber hat den vollen Betrag zu aktivieren. Die Kreditgebühren sind in allen Fä...BStBl 1974 II 694BStBl 1978 II 262BStBl 1978 I 352