WPO § 94
Sechster Teil: Berufsgerichtsbarkeit [1]
Dritter Abschnitt: Verfahrensvorschriften
2. Das Verfahren im ersten Rechtszug
§ 94 Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung [2]
In der Hauptverhandlung tritt an die Stelle der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Absatz 3 der Strafprozessordnung die Verlesung des Tenors der angefochtenen Entscheidung über die Verhängung der berufsaufsichtlichen Maßnahme.
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PAAAA-73859