Elfter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften [1]
§ 141 Inkrafttreten [2]
(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Kalendertage des vierten auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Die §§ 14, 48, 54, 131 Abs. 4 treten am Tage der Verkündung in Kraft.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAA-73859
1Anm. d. Red.: Früherer Zehnter Teil zu neuem Elften Teil geworden gem. Gesetz v. (BGBl I S. 3846) mit Wirkung v. 1. 1. 2005.
2Anm. d. Red.: § 141 betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.