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NWB Nr. 33 vom Seite 3054 Fach 3c Seite 5381

ABC: R 6 . Reisekosten

EStG §§ 3, 4, 9, 12, 19

I. Rechtsentwicklung

Ab 1996 ist die stl. Regelung der Abz. von Reisekosten auf eine völlig neue Grundlage gestellt worden. Ausgehend von der Gesetzesänderung, die die Abz. derartiger Kosten aus haushaltspolitischen Gründen stark eingeschränkt hat, haben sich auch zahlreiche Begriffsbestimmungen geändert, die - trotz materieller Verschlechterung - eine gewisse Vereinfachung der Regelungen gebracht haben. So sind z. B. die Begriffe „Geschäftsgang“ und „Dienstgang“ weggefallen; eine „Mindestentfernung“ vom Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte wird nicht mehr gefordert. Die bisher recht schwierige Handhabung der Reisekostenregelung für Berufskraftfahrer ist S. 3055vereinfacht worden; hierfür haben die LStR auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG den Begriff „Fahrtätigkeit“ geprägt (s. u.). Es gibt kaum noch Unterschiede zwischen der Behandlung von Reisekosten als BA (bei den Einkünften des § 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG) und als WK (bei den Einkünften des § 2 Abs. 1 Nr. 4-7 EStG). So verweist z. B. R 23 EStR 1999 lapidar zum Thema Reisekosten auf die Abschn. 37-40 LStR, die “sinngemäß anzuwenden sind“. Deshalb werden nachstehend die Begriffe und ...