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NWB Nr. 33 vom Seite 3026 Fach 3c Seite 5353

ABC: R 1 . Rabatt/Skonto/Bonus/Retouren

EStG §§ 4, 5, 9

I. Rabatt

1. Rabatt (ital. = ”Abschlag”) ist ein Preisnachlaß für Waren und Leistungen, der angewendet wird, wenn ein formell einheitlicher Angebotspreis gegenüber verschiedenen Abnehmern je nach den Umständen oder zu verschiedenen Zeiten differenziert werden soll. Er kommt vor als absoluter Betrag oder in einem Prozentsatz des Angebotspreises.

Das Wirtschaftsleben kennt eine Vielzahl von Rabattformen, z. B. Barzahlungsrabatt (= Skonto), Warenrabatt als Mengenrabatt oder Umsatzbonus, Frühbezugs-, Funktions-, Treue-, Kunden-, Einzelhandels-, Sonder- (Personal-, Vereins-) oder Firmenrabatt. In jüngerer Zeit haben Großabnehmer neue Rabattarten erfunden, die sie ihren Herstellern und Lieferanten abfordern: Waggon-, Paletten-, Sammelauftrags-, C+C-Rabatt, Stützpunkthändler-, Kollegen-, Treuerabatt, Sondervergütungsprämie, Sortimentserweiterungs-, Konzentrations-, Messerabatt (nicht nur zu Messezeiten), Neuplazierungs-, Einführungs-, Insertionsunterstützungs-, Gewährleistungsbonus, Organisationsmittel-Mischungsbonus, Rückvergütungsprämie. Insgesamt gibt es mittlerweile mehr als sechzig Rabatte, Boni und Skonti (vgl. Nawrocki, Die ...