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Einkommensteuer | nachträgliche Vorlage der Anlage AV (§ 10a EStG)
Ergänzend zu ihrer Vfg. v. - S 2222 - 7 - St 224 V (NWB EN-Nr. 999/2003) führt die aus, dass ein bereits bestandskräftiger ESt-Bescheid aufgrund einer nachträglich eingereichten Anlage AV und Anbieterbescheinigung auch nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert werden kann, wenn die Ausstellung der Anbieterbescheinigung nach Wirksamwerden der ESt-Festsetzung vorgenommen wurde. Die Ausstellung der Anbieterbescheinigung stellt hier das rückwirkende Ereignis dar.