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NWB Nr. 33 vom Seite 3015 Fach 3c Seite 5341

ABC: P 1 . Pensionsrückstellungen


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Inhaltsübersicht
  I. Allgemeines
II. Rückstellung für Pensionsverpflichtungen an
     Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
III. Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von
     Personengesellschaften
IV. Pensionszusagen an mitarbeitende Familienangehörige
  V. Auflösung der Pensionsrückstellung
VI. Pensionszusagen in Form der Direktversicherung

I. Allgemeines

1. Begriff. Rückstellungen (Rü) für Pensionsverpflichtungen sind Rü für zukünftige Verbindlichkeiten, die eine vom Stpfl. übernommene Versorgungsverpflichtung zum S. 3016Gegenstand haben. Dabei umfaßt der Begriff der Pensionsrückstellung (PeRü) als Oberbegriff sowohl die Rü für eine Pensionsanwartschaft als auch die Rü für eine laufende Pension. Die PeRü regeln sich nach § 6a EStG; VerwAnw. hierzu sind in R 41 EStR enthalten.

Entsprechend den Grundsätzen des § 6a EStG ist auch für die Verpflichtung zur Zahlung von Vorruhestandsleistungen nach dem Gesetz v. (BGBl 1984 I 601) eine Rü zu bilden ( BStBl 1984 I 518; BStBl 1987 I 365).

Nach (BStBl 1973 II 213) ist § 6a EStG im Verhältnis zur Bilanzierungsvorschrift des § 5 EStG und zur Bewertungsvorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Spezialvorschrift. Die Bewertung der Pens...