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ABC: H 1 . Handelsvertreter
Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. K.-F. Peter, Recklinghausen
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Inhaltsübersicht I. Gewerbetreibender oder V. Rückstellungen des Unternehmers Arbeitnehmer für Ausgleichsansprüche des HV II. Provisionsforderungen des VI. Wechsel der Vertretertätigkeit, Handelsvertreters (HV) der Agentur oder des Auftrag- III. Steuerliche Behandlung von gebers Ausgleichszahlungen beim HV VII. Sonstiges IV. Steuerliche Behandlung der Ansprüche des HV beim Auftrag- geber (Unternehmer) |
I. Gewerbetreibender oder Arbeitnehmer
1. Handelsvertreter (HV) im eigentlichen Sinne ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (§ 84 Abs. 1 HGB). Früher wurde er als Handlungsagent bezeichnet, im Unterschied zu dem unselbständig tätigen Handlungsreisenden. Mitunter bezeichnet man auch Kommissionäre oder gar Handelsmakler fälschlich als HV. Zu den -> freien Berufen gehören die HV nicht.
Selbst...BStBl 1970 II 474BStBl 1985 II 15BStBl 1975 II 115BStBl 1978 II 125