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NWB Nr. 20 vom Seite 1835 Fach 3c Seite 5177

ABC: G 8 . Grundstücke/Gebäude

EStG §§ 4, 5, 6, 7 ff., 21, 21a


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Inhaltsübersicht
I. Bauland, Bauplätze, Grund und Boden
II. Betriebsgrundstücke
III. Garagenbau
IV. Gebäude auf fremdem Grund und Boden
V. Gemischtgenutzte Grundstücke
VI. Grundstücksaufwendungen
VII. Grundstückserwerb
VIII. Ladeneinbauten
IX. Mietwohngrundstücke
X. Städtebauförderung
XI. Denkmäler
XII. Schutzräume
XIV. Umbauten

I. Bauland, Bauplätze, Grund und Boden

EStG §§ 4, 5, 6, 9

1. Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauland, Bauplätzen

Ausgaben zum Erwerb von Bauland sind grds. nicht als WK oder BA abzugsfähig. Die Grundstücke können BV sein, wenn sie dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen oder ihn zu fördern, z. B. als Vorratsgelände oder als Wertanlage. In diesem Fall ist der Aufwand als AK zu aktivieren.

Ist das Bauland BV, sind die laufenden Aufwendungen BA (§ 4 Abs. 4 EStG). S. 1836

Handelt es sich dagegen um Privatvermögen, ist für den WK-Abzug erforderlich, daß das Grundstück der Einnahmeerzielung dient. Dies ist nicht der Fall bei Bauland, das der Eigentümer als Vermögensanlage oder Spekulationsobjekt angeschafft hat. In diesem Fall sind WK nur bis zur Höhe der erzielten Zwischennutzungen ...BStBl 1982 II 385BStBl 1992 II 819