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ABC: E 8 . Entnahmen
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Inhaltsübersicht I. Entnahmebegriff und Zwecksetzung 2. Substituierender Rechtsvorgang II. Formen der Entnahme 3. Finaler Entnahmebegriff 1. Sachentnahme 4. Entnahme als laufender Ge- 2. Aufwandsentnahme schäftsvorfall - keine Rück- III. Entnahmetatbestand gängigmachung 1. Allgemeine Anforderungen IV. Einzelfälle der Entnahme |
I. Entnahmebegriff und Zwecksetzung
Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG sind unter Entnahmen alle WG (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen) zu verstehen, die der Stpfl. dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wj entnommen hat. Die Begriffsbestimmung zeigt, daß die Entnahme des Einkommensteuerrechts eingebunden ist in die betriebliche Gewinnermittlung sowohl nach den Grundsätzen des Bestandsvergleichs als auch der Gewinnverlustrechnung. Demgemäß sind zwei Zwecksetzungen zu unterscheiden.
1. Wird der Gewinn - wie in § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG geregelt - durch einen BV-Vergleich ermittelt, ist er nicht nur um die -> Einlagen zu vermindern, sondern auch um...