UmwG § 57
Zweites Buch: Verschmelzung
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
§ 57 Inhalt des Gesellschaftsvertrags [1]
In den Gesellschaftsvertrag sind Festsetzungen über Sondervorteile, Gründungsaufwand, Sacheinlagen und Sachübernahmen, die in den Gesellschaftsverträgen, Partnerschaftsverträgen oder Satzungen übertragender Rechtsträger enthalten waren, zu übernehmen.
Fundstelle(n):
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PAAAA-73619
1Anm. d. Red.: § 57 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1911) mit Wirkung v. .