UmwG § 42
Zweites Buch: Verschmelzung
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften [1]
Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften [2]
§ 42 Entsprechend anzuwendende Vorschriften [3]
Die §§ 39, 39a, 39b, 39c, 39e und 39f sind entsprechend anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAA-73619