UmwG § 208
Fünftes Buch: Formwechsel
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
§ 208 Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
Auf den Anspruch auf Barabfindung ist § 30 entsprechend anzuwenden.
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PAAAA-73619