UmwG § 153

Drittes Buch: Spaltung

Zweiter Teil: Besondere Vorschriften

Siebenter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns

Zweiter Unterabschnitt: Ausgliederung zur Aufnahme

§ 153 Ausgliederungsbericht

Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAA-73619