UmwG § 153
Drittes Buch: Spaltung
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Siebenter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
Zweiter Unterabschnitt: Ausgliederung zur Aufnahme
§ 153 Ausgliederungsbericht
Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAA-73619