UmwG § 102
Zweites Buch: Verschmelzung
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Sechster Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
§ 102 Durchführung der Mitgliederversammlung
1In der Mitgliederversammlung sind die in § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Unterlagen sowie ein nach § 100 erforderlicher Prüfungsbericht auszulegen. 2§ 64 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.
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PAAAA-73619