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NWB Nr. 21 vom Seite 1647 Fach 3b Seite 4703

Einkommensteuer-Richtlinien 1996

von Regierungsdirektor Florian Scheurle, Bonn

- Steuerpflicht, steuerfreie Einnahmen, Spenden, selbständige Arbeit, Überschußeinkünfte, Steuerermäßigungen, Kapitalertragsteuer-Abzug, beschränkte Steuerpflicht -

Die EStR sind nach drei Jahren zum fortgeschrieben worden. Ein Teil der bisher noch in den Richtlinien enthaltenen Anweisungen (Hinweise auf Rspr., BMF-Schr. und einschlägige Rechtsvorschriften außerhalb des ESt-Rechts) ist in die amtlichen Hinweise übernommen worden, dadurch wurden die Richtlinien weiterhin ”entschlackt”. Die amtlichen Hinweise sind wie bisher jährlich aktualisiert worden. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen zu dem o. a. Teil der Richtlinien und der amtlichen Hinweise dargestellt.

I. Steuerpflicht (R 1 EStR, H 1 EStH)

Die Entwicklung der amtlichen Hinweise zur Steuerpflicht seit den EStR 1993 ist z. T. auf erhebliche Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur unbeschränkten Steuerpflicht zurückzuführen:

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sind gem. § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 EStG gilt dies auch für deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffen...BStBl I S. 853