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NWB Nr. 38 vom Seite 3151 Fach 3b Seite 4555

Einkommensteuer-Richtlinien 1993 - Sonderausgaben u. a.

von Ministerialrat Wilhelm Oepen, Bonn

- Sonderausgaben, nicht abzugsfähige Ausgaben, Rentenbesteuerung, Veranlagung, Kinder, Tariffragen, außergewöhnliche Belastungen -

I. Sonderausgaben

1. Sonderausgaben (Allgemeines) (R 86a, H 86a)

Die Ausführungen des bisherigen Abschn. 86a EStR sind in bezug auf den Sonderausgabenabzug bei zusammenveranlagten Ehegatten Weisung (R 86a), im übrigen, ergänzt um Ausführungen aus Abschnitten, auf die bisher verwiesen wurde, Hinweise geworden.

2. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (R 86b, H 86b)

Die Ausführungen des bisherigen Abschn. 86b EStR mit Weisungscharakter sind inhaltlich unverändert nach R 86b, die übrigen Ausführungen nach H 86b übernommen worden. Hierbei wird ergänzend hingewiesen auf

  • (BStBl II S. 957), wonach ein ESt-Bescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist, wenn nach Eintritt der Bestandskraft sowohl die Zustimmung erteilt als auch der Antrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG gestellt wird (rückwirkendes Ereignis);

  • die Möglichkeit des Abzugs der Unterhaltsleistungen an einen nicht unbeschränkt estpfl. Empfänger nach dem DBA-USA (Gesetz v. , BStBl I S. 94, 108);

  • die im Schrifttum nicht einheitlich beurteilte Frage der Höhe einer Sachleistung durch unen...