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Einkommensteuer-Richtlinien 1990
- Steuerpflicht, steuerfreie Einnahmen, Spenden, Überschußeinkünfte, Sonstiges -
I. Steuerpflicht (Abschn. 1 EStR)
Aus Vereinfachungsgründen wurde der Inhalt des bisherigen Abs. 4 als neuer Nebenabsatz an Abs. 1 angefügt. Damit enthält Abs. 1 nunmehr eine Aussage sowohl zum persönlichen als auch zum sachlichen Umfang der unbeschränkten ESt-Pflicht. In Abs. 3 Satz 2 wird jedoch nur noch vom ”Arbeitnehmer” gesprochen, weil es sich bei den im Ausland ansässigen Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes ohne diplomatischen oder konsularischen Status (§ 1 Abs. 3 EStG) ausschließlich um AN handelt. Da bei AN der VZ grds. gleich dem Kj ist und es für die ausländ. Steuerbarkeit im Ausland bezogener Einkünfte nicht auf den Begriff des VZ ankommt, wurde die 5 000-DM-Grenze für im Hinblick auf die Erhaltung der unbeschränkten ESt-Pflicht unschädliche, im Ausland stpfl. Einnahmen auf das Kj statt - wie bisher - auf den VZ bezogen.
Im neuen Abs. 5 (bisher: Abs. 6) Satz 2 wurde der in Klammern vermerkte Hinweis auf die Anlage 1 des Einführungsschreibens zum AStG gestrichen, weil diese Anlage inzwischen überholt ist.
II. Steuerfreie Einnahmen (Abschn. 6 EStR)
1. Allgemeines
Zahlreiche ...