FGO § 75
Zweiter Teil: Verfahren
Abschnitt III: Verfahren im ersten Rechtszug
§ 75 Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen
Den Beteiligten sind, soweit es noch nicht geschehen ist, die Unterlagen der Besteuerung auf Antrag oder, wenn der Inhalt der Klageschrift dazu Anlass gibt, von Amts wegen mitzuteilen.
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ZAAAA-73497