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Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
Am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe, das auf einem Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen beruht, zugestimmt. Mit dem Gesetz wird eine Abzugssteuer für das Baugewerbe eingeführt. Danach ist derjenige, der einen Subunternehmer mit der Erbringung einer Bauleistung beauftragt, verpflichtet, einen Steuerabzug in Höhe von 15 v. H. der Gegenleistung an den Fiskus abzuführen, es sei denn, der Subunternehmer kann eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen oder die Bauleistungen im laufenden Kalenderjahr bleiben unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze. Der Steuerabzug ist auf die vom Leistenden zu entrichtende Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer anzurechnen.
Trotz der mit der Neuregelung verbundenen größeren Formalitäten bei der Abwicklung eines Bauvorhabens findet das Gesetz bei allen betroffenen Verbänden sowie allen Fraktionen große Zustimmung. Es wird damit gerechnet, dass im Regelfall eine gültige Freistellungsbescheinigung vorgelegt werden wird und deshalb kein Steuerabzug vorgenommen werden muss.
Mit dem Gesetz werden noch vorhandene Lücken bei der Bekämpfung der illegalen Betätigung geschlossen, die nicht zule...