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Überschusserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften
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Inhaltsübersicht Seite I. Einleitung 11519 II. Vermietung auf Dauer 11520 III. Vermietung für kurze Zeit 11523 IV. Einflüsse der Fördergesetze auf die Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht 11536 |
I. Einleitung
Bei der Ermittlung des Einkommens für die Einkommensteuer sind nur solche positiven oder negativen Einkünfte anzusetzen, die unter die Einkünfte des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG fallen. Kennzeichnend für die Einkunftsarten ist, wie der (BStBl 1984 II S. 751) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen. Fehlt es an dieser Voraussetzung, liegt eine einkommensteuerrechtlich irrelevante Liebhaberei vor.
Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung (VuV) folgt hieraus, dass eine Vermietertätigkeit einkommensteuerrechtlich nur dann dieser Einkunftsart zuzuordnen ist, wenn der Vermieter...BStBl 1987 II S. 668