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NWB Nr. 10 vom Seite 771 Fach 3 Seite 11487

Reisekosten für Auslandsreisen

von Richter am FG Dr. Alfred Hollatz, Bonn

I. Überblick

Bei dem Thema ”Auslandsreisen” geht es nicht allein um Streitfragen betreffend den Abzug von WK bzw. BA. Problematisch kann auch der Abzug der Reisekosten für Auslandsreisen als Sonderausgaben (Ausbildungskosten) oder als agw. Bel. sein. Außerdem kann streitig sein, ob und inwiefern die Zuwendung von Reisekosten an den AN als Arbeitslohn zu betrachten ist.

II. Gesetzliche Grundlagen

1. Maßgebliche Vorschriften

Der Abzug als WK richtet sich nach den §§ 4 Abs. 4, 9 Abs. 1 Satz 1 EStG und wird begrenzt durch die Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG. Maßgeblich für den Abzug der Reisekosten als Sonderausgaben ist § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, für den Abzug als agw. Bel. die Vorschriften der §§33, 33a EStG. Ob es sich bei der Zuwendung von Reisekosten um Arbeitslohn bzw. um Betriebseinnahmen handelt, richtet sich im Wesentlichen nach den §§ 8 Abs. 1 und 19 Abs. 1 EStG.

2. Abzugstatbestände

WK sind nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dies sind nach der Rspr. des BFH alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (vgl. Urt. v. - VI R 193/77, BStBl 1981 II S. 368, m. w. N.). Auch bei den Gewinneinkünften sind Aufwendungen als BA abziehbar, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG).

Die...